Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 196. Sitzung am 20. Oktober 2016 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates - Drucksachen 18/9417, 18/10057 - die folgende Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 18/10057 angenommen:

"Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, das mit dem Gesetzentwurf in § 23a neu eingeführte und dem Genehmigungsverfahren vorgeschaltete Anzeigeverfahren zur Feststellung, ob durch das jeweilige Vorhaben eine Unterschreitung des angemessenen Sicherheitsabstands zu benachbarten Schutzobjekten erfolgt, so auszugestalten, dass die Bereitstellung von Informationen und der Bürokratieaufwand für den Vorhabenträger auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden.

Um rechtliche Klarheit zu schaffen, sollen die im Anzeigeverfahren beizubringenden Informationen und Unterlagen als Voraussetzung für das Anzeigeerfordernis durch Verwaltungsvorschrift konkretisiert werden."