837. Sitzung des Bundesrates am 12. Oktober 2007
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Agrarausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe der folgenden Änderung zu fassen:
Zu Absatz 2 - neu -Die Entschließung ist um folgenden Absatz zu ergänzen:
- "Um zukünftig eine lückenlose Rückverfolgbarkeit tierischer Nebenprodukte gewährleisten zu können, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen dass ein Rückmeldesystem für die nach Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a b, e und f der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 definierten Materialien der Kategorie 3 auf europäischer Ebene etabliert wird."
Folgeänderung:
Die Begründung ist am Ende um folgenden Absatz zu ergänzen:
- "Um eine ordnungsgemäße Verwendung von K3-Material sicherzustellen, ist nicht nur eine dauerhafte und europaweit geltende Kennzeichnung erforderlich, sondern auch ein Rückmeldesystem, das eine lückenlose Rückverfolgbarkeit ermöglicht."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Auf die Begründungsergänzung wird verwiesen.
B
- 2. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.