Der Deutsche Bundestag hat in seiner 201. Sitzung am 25. Oktober 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 17/11184 - den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Drucksache 17/10146 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- 1. In Nummer 1 Buchstabe b werden die Wörter "durch zwölf teilbaren" gestrichen.
- 2. In Nummer 2 Buchstabe b wird die Angabe "Absatz 2" durch die Angabe "Absatz 1a" ersetzt.
- 3. Der Nummer 4 Buchstabe a wird folgender Doppelbuchstabe cc angefügt:
"cc) Die Absatzbezeichnung "(1)" wird gestrichen."
- 4. In Nummer 5 wird in Satz 1 die Angabe "20 Prozent" durch die Angabe "27 Prozent" ersetzt.
Fristablauf: 23.11.12
Erster Durchgang: Drucksache. 217/12 (PDF)