Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 21. Dezember 2007 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:
Gerne nehme ich zu der Entschließung des Bundesrates zur dauerhaften Kennzeichnung tierischer Nebenprodukte (K 3-Material) vom 12. Oktober 2007 (Bundesratsdrucksache 628/07 (PDF) ) wie folgt Stellung:
- Herr Staatssekretär Lindemann hat sich bereits im Oktober 2007 schriftlich an Herrn Generaldirektor Madelin gewandt und die Kontrollelemente in der Verordnung (EG) Nr. 1432/07 der Kommission vom 5. Dezember 2007 zur Änderung der Anhänge I, II und VI der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung und Beförderung tierischer Nebenprodukte (ABI_ EU (Nr. ) L 320 S. 13) nachdrücklich begrüßt. Herr Staatssekretär Lindemann hat gleichzeitig darauf hingewiesen, dass er es im Hinblick auf den freien innereuropäischen Handel mit tierischen Nebenprodukten der Kategorie 3 für erforderlich hält, dass auch diese Kontrollelemente vollständig harmonisiert werden und Herrn Generaldirektor Madelin dankbar wäre, wenn er sich fiir eine EU- einheitliche farbliche Kennzeichnung tierischer Nebenprodukte der Kategorie 3 sowie ein obligatorisches Rücksenden einer Kopie des Handelsdokuments an den Ausgangspunkt einsetzen könnte. Eine Beantwortung aus Brüssel steht noch aus.