861. Sitzung des Bundesrates am 18. September 2009
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Gesellschaft der epidemiologischer Krebsregister in Deutschland e. V. (GEKID) als Stakeholder für die Belange der bevölkerungsbezogenen Krebsregister in der mit dem Krebsinformationssystem befassten Arbeitsgruppe der Europäischen Partnerschaft zur Krebsbekämpfung benannt wird.
Die in der vorgesehenen Partnerschaft angestrebte Etablierung eines Krebsinformationssystems auf der Basis epidemiologischer Register zur Bereitstellung genauer und vergleichbarer Daten über das Krebsgeschehen in der EU bis 2013 erfordert einheitliche Standards und Harmonisierungsmaßnahmen. Die innerhalb Deutschlands zu verschiedenen Zeitpunkten eingerichteten und unter unterschiedlichen Bedingungen arbeitenden epidemiologischen Krebsregister der Länder verfolgen in vergleichbarer Weise die methodische Einheitlichkeit der bundesweiten Datenbasis und haben hauptsächlich zu diesem Zweck bereits 1996 eine Arbeitsgemeinschaft, seit 2004 die GEKID, gegründet. Die GEKID verfügt somit über grundlegende Erfahrung und Erfolge im Bereich der Vereinheitlichung von Krebsregisterdaten, und ist darüber hinaus der gemeinsame Ansprechpartner der epidemiologischen Krebsregister bei länderübergreifenden Fragestellungen.