Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Abkommen vom 25. Januar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 62. Sitzung am 30. September 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 17/2571 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 25. Januar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen - Drucksache 17/2253 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 05.11.10 Erster Durchgang: Drucksache. 325/10 (PDF)