Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 23. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malaysia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 62. Sitzung am 30. September 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 17/2571 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malaysia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen - Drucksache 17/2252 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 05.11.10 Erster Durchgang: Drucksache. 324/10 (PDF)