Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetzes und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 17. Dezember 2008 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:
Bezug nehmend auf die in dem o. g. Beschluss enthaltene Entschließung des Bundesrates möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Bundesregierung eine der Entschließung entsprechende Erweiterung der bestehenden Eichpflicht für Klassifizierungsgeräte für Schlachtkörperteilstücke prüft. Als Rahmen dieser Prüfung bietet sich die grundlegende Überarbeitung des gesetzlichen Messwesens an, die unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft bereits begonnen wurde und in der nächsten Legislaturperiode baldmöglichst abgeschlossen werden soll. Mit dieser Überarbeitung wird eine Vielzahl von Veränderungen hinsichtlich der Eichpflicht von Geräten einhergehen, so dass sich eine im Gesamtzusammenhang geführte Abstimmung mit allen Vertretern der betroffenen Wirtschaft, der Verbraucher und der Länderbehörden empfiehlt.