Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Berlin, 12. Oktober 2016
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (2009/28/EG) ist Deutschland verpflichtet, der EU-Kommission regelmäßig über die Erfüllung der Anforderungen und Auswirkungen der Produktion von Biokraftstoffen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit zu berichten. Seit dem 1. Januar 2015 ist dieser Bericht auch dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zuzuleiten.
Hiermit lege ich gemäß § 37g BImSchG den o.a. Bericht über die Umsetzung und Effekte der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung respektive der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung* vor. Der Bericht zeigt auf, dass trotz der insgesamt erfolgreichen Umsetzung der Nachhaltigkeitsregeln für Biokraftstoffe weiterhin Risiken in den Bereichen soziale Aspekte, indirekte Landnutzungen und Flächenkonkurrenzen nicht ausgeschlossen werden können. Mit der Verabschiedung der sog. ILUC-Richtlinie (2015/1513/EU) und der darin vorgesehenen Begrenzung von Biokraftstoffen, die aus Anbaubiomasse erzeugt wurden, haben wir bereits ein europaweites Zeichen für mehr Nachhaltigkeit gesetzt. Derzeit befindet sich ein Verordnungsentwurf zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in der Anhörung, der eine Obergrenze von konventionellen Biokraftstoffen in Höhe von 5 % vorsieht. Damit sollen indirekte Landnutzungsänderungen infolge eines Anstiegs des Anteils der konventionellen Biokraftstoffe vermieden werden.
Ich werde mich nachdrücklich dafür einsetzen, auch im Rahmen der Ende des Jahres anstehenden Novellierung der Erneuerbaren Energien-Richtlinie und den darin enthaltenen Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe diese Risiken so weit wie möglich zu begrenzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Barbara Hendricks
* wird als Bundestags-Drucksache 18/10041 verteilt