Der Deutsche Bundestag hat in seiner 197. Sitzung am 21. Oktober 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/10069 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes - Drucksache 18/9040 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 Nummer 4 § 5a wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben.
- b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
(3) Das Vertrauensgremium nach § 10a der Bundeshaushaltsordnung kann im Benehmen mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium Aufträge an die Ständige Bevollmächtigte oder den Ständigen Bevollmächtigten erteilen, soweit sein Recht auf Kontrolle nach der Bundeshaushaltsordnung reicht. Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend."
- c) Die bisherigen Absätze 3 bis 5 werden die Absätze 4 bis 6.
Fristablauf: 11.11.16
Initiativgesetz des Bundestages