Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 65. Sitzung am 7. Oktober 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksache 17/3169 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Drucksachen 17/2866, 17/3034 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

Fristablauf: 05.11.10
Erster Durchgang: Drucksache. 487/10 (PDF)