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Der federführende Finanzausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Der Bundesrat lehnt die Abschaffung der Eigenheimzulage
- 2. (unter den aktuellen steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen)
- 3. strikt ab.
Der Bundesrat kritisiert die unberechenbare Wohnungspolitik der Bundesregierung. Die beabsichtigte Abschaffung der Eigenheimzulage ist hierfür ein erneutes eklatantes Beispiel, nachdem sich Bundestag und Bundesrat erst Ende vergangenen Jahres nach dem Vermittlungsverfahren gemeinsam auf strukturelle Veränderungen der Zulage und entsprechende Gesetzesänderungen verständigt hatten. Die Bundesregierung betreibt seit Jahren diese Politik der Instabilität und Verunsicherung. Bewährte Regelungen werden immer häufiger und in immer kürzeren Zeitabständen geändert. Bürger und Unternehmen können sich auf einen längerfristigen Bestand von Gesetzesnormen nicht mehr verlassen Planungssicherheit und langfristige Stabilität einmal getroffener politischer Entscheidungen gibt es in Deutschland nicht mehr. Das ist einer der Hauptgründe für die anhaltend unbefriedigende Lage der deutschen Wirtschaft und die Verunsicherung vieler Bürger.
Im Übrigen weist der Bundesrat die von der Bundesregierung hergestellte
- 4. Verknüpfung mit dem Bereich Forschung und Wissenschaft als unzulässigen Eingriff in Länderkompetenzen zurück.
- 5. Die Eigenheimzulage hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Einbrüche in der Bauwirtschaft in den letzten Jahren nicht noch dramatischer ausgefallen sind. Die Abschaffung der Eigenheimzulage würde sich deshalb negativ auf die sich ohnehin in der Krise befindliche Bauwirtschaft auswirken. Der Verlust weiterer Arbeitsplätze in dieser Branche würde sehenden Auges in Kauf genommen.
- 6. Der isolierte Abbau einer Steuervergünstigung wäre gleichbedeutend mit einer Steuererhöhung, die angesichts der unbefriedigenden Wirtschaftslage und der bereits bestehenden hohen Abgabenbelastung in Deutschland zu vermeiden ist.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Abbau einer Steuervergünstigung mit einer Steuertarifsenkung einhergehen muss.
- 7. Die Abschaffung der Eigenheimzulage würde die Binnennachfrage, die Altersvorsorge und die Bauwirtschaft schädigen. Es ist zwingend zu berücksichtigen, dass der Neubau und die Modernisierung von Eigenheimen ein Bauvolumen von fast 90 Mrd. Euro umfassen. Der Bundesrat ist außerdem der Auffassung, dass mit der Abschaffung der Eigenheimzulage die Planungssicherheit der Bauunternehmen und der Privathaushalte erneut negativ tangiert würde, da erst zu Anfang dieses Jahres die Eigenheimzulage geändert und um rund 30 % gekürzt wurde. Damit wurde bereits ein überproportionaler Beitrag zum Subventionsabbau bei gleichzeitiger Steuertarifsenkung geleistet.
- 8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, mit dem Ziel der verstärkten Förderung von Forschung und Innovation die Haushaltsmittel umzuschichten.
- 9. Ein wesentliches Ziel des Eigenheimzulagengesetzes ist die verstärkte Förderung von Familien mit Kindern. Wie eine Analyse der Kinderzulage des Eigenheimzulagengesetzes gezeigt hat, wird dieses sozialpolitische Ziel in hohem Maße erreicht. Gerade Familien mit Kindern erleichtert die Eigenheimzulage das Überspringen der Einkommensschwelle zur Eigentumsbildung. Die Abschaffung der Eigenheimzulage würde den Traum vieler Familien mit Kindern vom eigenen Heim zerstören.
- 10. Die private Altersversorgung muss zunehmend eigenverantwortlich finanziert werden. Wohnungseigentum bildet einen wesentlichen Eckpfeiler der Altersversorgung; auch insofern ist die Bildung von Wohnungseigentum weiterhin förderungsbedürftig und förderungswürdig.
B
- 11. Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.