Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 313355 - vom 22. August 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 12. Juli 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf den Entwurf einer Empfehlung an den Rat, eingereicht von Micha³ Tomasz Kamiñski im Namen der UEN-Fraktion zu dem Verhandlungsmandat für ein neues verbessertes Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (B6-0022/2007),
- - unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 22. Januar 2007 darüber, mit der Ukraine Verhandlungen über ein neues verbessertes Abkommen aufzunehmen,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Ukraine, insbesondere jene vom 13. Januar 2005 zu den Ergebnissen der Wahlen in der Ukraine1, jene vom 6. April 2006 zu den Parlamentswahlen in der Ukraine2 und jene vom 19. Januar 2006 zur Europäischen Nachbarschaftspolitik3,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. Mai 2004 über die Europäische Nachbarschaftspolitik (KOM (2004) 0373) und die jüngste Mitteilung der Kommission vom 4. Dezember 2006 über die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (KOM (2006) 0726),
- - unter Hinweis auf den am 21. Februar 2005 gemeinsam angenommenen Aktionsplan EU-Ukraine und den jüngsten ENP-Fortschrittsbericht Ukraine der Kommission vom 4. Dezember 2006 (SEK(2006)1505/2),
- - in Kenntnis der Gemeinsamen Erklärung zum Gipfel EU-Ukraine vom 1. Dezember 2005 und der Gemeinsamen Erklärung zum Gipfel EU-Ukraine vom 27. Oktober 2006,
- - unter Hinweis auf die Hilfe, die der Ukraine im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments zur Unterstützung der Reformagenda in der Ukraine bereitgestellt werden wird,
- - gestützt auf Artikel 49 des EU-Vertrags,
- - unter Hinweis auf die Unterzeichnung der Abkommen über Visaerleichterung und über die Rückübernahme von illegalen Einwanderern zwischen der Europäischen Union und der Ukraine am 18. Juni 2007,
- - gestützt auf Artikel 114 Absatz 3 und Artikel 83 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0217/2007),
A. in der Erwägung, dass die Ukraine enge historische, kulturelle und wirtschaftliche Verbindungen zur Europäischen Union hat und dass sie einer der Schlüsselpartner der Europäischen Union für ihre östlichen Nachbarländer ist, der einen wichtigen Einfluss auf die Sicherheit, die Stabilität und den Wohlstand des gesamten Kontinents ausübt,
B. in der Erwägung, dass die Ukraine ein wichtiges Gesetzespaket und Gesetzesänderungen angenommen hat, die erforderlich sind, um Mitglied der Welthandelsorganisation zu werden,
C. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem ENP-Fortschrittsbericht 2006 anerkannt hat, dass die Ukraine beachtliche Schritte zur Festigung der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit unternommen hat, sie jedoch darauf hingewiesen hat, dass die Reformanstrengungen verstärkt werden müssen,
D. in der Erwägung, dass die Ukraine ihren Willen bekundet hat, den Weg der europäischen Integration weiter zu verfolgen und Mitglied der Europäischen Union zu werden, und in der Erwägung, dass dieses Ziel weiterhin durch einen Konsens aller Akteure auf der politischen Bühne des Landes unterstützt wird,
E. in der Erwägung, dass das Parlament den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, der Ukraine eine klare europäische Perspektive zu geben,
F. in der Erwägung, dass die Europäische Union die europäischen Bestrebungen der Ukraine anerkannt hat und die Entscheidung der Ukraine für Europa in den Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Februar 2005 und in dem Aktionsplan EU-Ukraine begrüßt hat, was in Zukunft eine klare europäische Perspektive nicht ausschließt,
G. in der Erwägung, dass der Rat in seinem Beschluss über das Verhandlungsmandat den Aufbau einer zunehmend engen Beziehung zur Ukraine ins Auge gefasst hat; in der Erwägung, dass es jedoch wünschenswert gewesen wäre, wenn er eine konkrete Perspektive aufgezeichnet und die Form der Beziehungen, die das Abkommen begründen wird, spezifiziert hätte,
H. in der Erwägung, dass das neue Abkommen die Ukraine motivieren sollte, weitere politische, wirtschaftliche und soziale Reformen durchzuführen, und die Zusammenarbeit zwischen beiden Partnern verstärken sollte,
- 1. begrüßt den Beschluss des Rates, Verhandlungen über ein neues Abkommen aufzunehmen, mit dem die politische Zusammenarbeit vertieft und die stufenweise wirtschaftliche Integration der Ukraine in den Binnenmarkt der Europäischen Union angestrebt wird;
- 2. bringt seine Besorgnis über die derzeitigen politischen Spannungen zum Ausdruck und fordert alle beteiligten Akteure auf, sich an die am 27. Mai 2007 erzielte Einigung zu halten und eine umfassende und nachhaltige politische Lösung, die alle Parteien einbezieht, zu finden, ohne dass die Ukraine dabei den Weg der europäischen Integration verlässt;
- 3. fordert die ukrainische Führung sowie den Rat und die Kommission auf, alle möglichen Schritte zu unternehmen, um die Fortsetzung der im März 2007 eingeleiteten Verhandlungen zu gewährleisten; vertritt jedoch die Auffassung, dass die derzeitige Krise friedlich gelöst, das Kontrollsystem wieder hergestellt und die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit gewährleistet sein muss, bevor die Verhandlungen abgeschlossen werden und eine neue, engere Beziehung zwischen der Europäischen Union und der Ukraine geknüpft wird;
- 4. erkennt an, dass die Ukraine und die Europäische Union die im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) vorgesehenen Aufgaben erfolgreich durchgeführt und die durch diesen Rahmen geschaffenen Möglichkeiten genutzt haben; ist davon überzeugt, dass die Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der Europäischen Union und die Rolle, die die Ukraine in den gegenwärtigen europäischen Angelegenheiten spielt, einen neuen Rahmen für die Beziehungen erfordern, der weit über die im PKA eingegangenen Verpflichtungen hinausreicht;
- 5. ist sich der wesentlichen Bedeutung von Symbolen und Perspektiven bewusst, um die Unterstützung der Öffentlichkeit für die Umsetzung einer ehrgeizigen Reformagenda zu gewinnen, und vertritt die Auffassung, dass die Verhandlungen zum Abschluss eines Assoziierungsabkommens führen sollten, das effizient und glaubwürdig zur europäischen Perspektive der Ukraine beiträgt und den entsprechenden Prozess einleitet, einschließlich einer möglichen Mitgliedschaft;
- 6. ist der Auffassung, dass die Geschwindigkeit und die Tiefe dieses gemeinsamen europäischen Prozesses möglichst genau der Fähigkeit entsprechen müssen, in der Ukraine und in der Europäischen Union Reformen durchzuführen;
- 7. vertritt die Auffassung, dass das neue Abkommen auf der Grundlage von Artikel 310 des EG-Vertrags geschlossen werden sollte;
- 8. ist der Ansicht, dass das Abkommen die Entwicklung der Beziehungen schrittweise vorsehen und konkrete Bedingungen und Zeitvorgaben festlegen sollte, die eingehalten werden müssen; fordert, dass eine Überprüfung des Abkommens ins Auge gefasst wird, um dynamischen Entwicklungen in der Ukraine und in den bilateralen Beziehungen Rechnung zu tragen;
- 9. fordert die politische Führung der Ukraine auf, sich zur konsequenten Durchführung von Reformen zu verpflichten, und appelliert an alle auf der politischen Bühne und in der Bürgergesellschaft der Ukraine tätigen Akteure, auf einen breiten politischen Konsens über eine stabile Lösung der Verfassungsfrage und über Reformen hinzuwirken, der die europäischen Bestrebungen ihres Landes untermauern muss; empfiehlt die Annahme und Umsetzung neuer ukrainischer Rechtsvorschriften über politische Parteien und die Finanzierung politischer Kampagnen in Übereinstimmung mit der EU-Praxis sowie die Annahme klarer Rechtsvorschriften, die die Trennung von Wirtschaft und politischer Macht gewährleisten und Interessenkonflikte regeln;
- 10. ermutigt die politische Führung der Ukraine, ihrem Bekenntnis zu den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die im Dezember 2004 vom ukrainischen Volk verteidigt wurden, treu zu bleiben;
- 11. fordert die Regierung der Ukraine auf zu betonen, wie wichtig es ist, die Bekämpfung der Korruption zu intensivieren und die Reformierung des öffentlichen Dienstes auf der Grundlage europäischer Standards fortzusetzen, um die Transparenz zu fördern und die Verantwortlichkeit der staatlichen Verwaltungsstellen zu erhöhen, indem der entsprechende Rechtsrahmen verabschiedet wird;
- 12. betont mit Blick auf die Herausforderungen, denen sich die Ukraine bei der Erfüllung der sich aus dem Abkommen ergebenden Verpflichtungen gegenübersehen wird, dass die für 2008-2009 angesetzte Überprüfung der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 und des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments genutzt werden sollte, um die finanzielle Unterstützung, die die Europäische Union der Ukraine bereitstellt und die pro Kopf derzeit ziemlich bescheiden ist, aufzustocken; ermutigt die Ukraine, sich wirksamer an europäischen Projekten zu beteiligen;
- 13. betont, wie wichtig die multilaterale Zusammenarbeit in der Region des Schwarzen Meeres ist; fordert die Einrichtung einer Gemeinschaft EU-Schwarzes Meer nach dem Vorbild der Nördlichen Dimension, um einen verstärkten Dialog im Hinblick auf eine stabilere, sicherere und demokratischere Nachbarschaft zu fördern, und anerkennt die wichtige Rolle, die die Ukraine bei solchen Initiativen spielen sollte, insbesondere in den Bereichen wirtschaftliche Zusammenarbeit, Energiesicherheit, Migration und Umwelt;
- 14. begrüßt die Entscheidung der UEFA, Polen und der Ukraine die gemeinsame Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2012 zu übertragen; betrachtet dies als einen deutlichen Ausdruck des Vertrauens in die Ukraine als ein wertvolles Mitglied der europäischen demokratischen Gemeinschaft und ist der Auffassung, dass dies für die ukrainische Führung einen weiteren Ansporn darstellen wird, um mit den Reformen fortzufahren;
- 15. hebt die wichtige Rolle des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Ukraine bei der Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Ukraine hervor und drängt darauf, die parlamentarische Dimension der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine weiter zu stärken; fordert die verschiedenen Institutionen der Europäischen Union auf, die Abstimmung ihrer Politik gegenüber der Ukraine zu verbessern;
- 16. richtet folgende Empfehlungen an den Rat und ersucht ihn, die Kommission damit zu beauftragen, diesen bei den Verhandlungen Rechnung zu tragen:
- a) seine ukrainischen Partner auf die Notwendigkeit aufmerksam zu machen, die Grundlagen der liberalen Demokratie weiter zu festigen, insbesondere ein stabiles Verfassungssystem, den Schutz der Menschenrechte und der individuellen Freiheiten, darunter die Rechte von Minderheiten, die Stärkung der demokratischen Kontrollmechanismen, einschließlich einer starken Zivilgesellschaft, und die stabile Verankerung der Rechtsstaatlichkeit; erinnert in diesem Zusammenhang an die Empfehlungen in den Stellungnahmen der Venedig-Kommission zur Ukraine, von denen viele noch umgesetzt werden müssen;
- b) die ukrainischen Behörden aufzufordern, ihren Verpflichtungen gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen nachzukommen und mit gebührender Sorgfalt die Rechte der Frauen auf Gleichbehandlung, Leben, Freiheit und Sicherheit zu gewährleisten und Diskriminierung, Folter und grausame oder erniedrigende unmenschliche Behandlungen unter keinen Umständen zu dulden;
- c) darauf hinzuweisen, dass der Schlüssel zur Stabilisierung der Ukraine in der Trennung der politischen von der wirtschaftlichen Macht, der Ausmerzung der Korruption, der Transparenz öffentlicher Verfahren und der Gewährleistung einer unabhängigen Justiz liegt; die Ukraine eindringlich zu ersuchen, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung durchzuführen und durchzusetzen; zu betonen, dass es unabdingbar ist, Rechtssicherheit zu gewährleisten und konkurrierende Rechtssysteme innerhalb der ukrainischen Rechtsordnung zu vermeiden; die Annahme und Durchführung einer umfassenden Verwaltungsreform zu unterstützen; zu betonen, wie wichtig es ist, den überarbeiteten Aktionsplan in den Bereichen Justiz und Inneres wirksam umzusetzen;
- d) seine Besorgnis angesichts der Vorwürfe, wonach Gefangene von der Polizei misshandelt und gefoltert werden, um Geständnisse zu erzwingen, zum Ausdruck zu bringen und die ukrainischen Behörden aufzufordern, das Übereinkommen gegen Folter uneingeschränkt umzusetzen;
- e) den regelmäßigen politischen Dialog über bilaterale, regionale und internationale Fragen im Einklang mit den Verpflichtungen, die die Ukraine auf regionaler und internationaler Ebene eingegangen ist, zu vertiefen; für die enge Einbeziehung der Ukraine in die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie in die Entwicklung einer regionalen Zusammenarbeit im Gebiet des Schwarzen Meeres Sorge zu tragen; auf die Stärkung ihrer Rolle in der osteuropäischen Region abzuzielen sowie sie darin zu ermutigen, ihre Tätigkeit weiterhin auf die Förderung von Stabilität, Sicherheit und Demokratie sowie einer nachhaltigen Entwicklung in den gemeinsamen Nachbarländern unter besonderer Betonung der Lösung festgefahrener Konflikte in jener Region zu konzentrieren; aus den Erfahrungen zu lernen, die die Ukraine bei der Zusammenarbeit mit der Grenzschutzmission EUBAM an ihrer Grenze zur Republik Moldau gesammelt hat, wobei der Tatsache Rechnung getragen werden sollte, dass das Parlament die Initiative zur Verlängerung des Mandats der Mission für einen Zeitraum von zwei Jahren befürwortet;
- f) die unternehmerische Freiheit und die Festigung der ukrainischen Marktwirtschaft zu unterstützen und die Angleichung der Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand voranzutreiben, um das Investitionsklima in der Ukraine insbesondere in Bezug auf die Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste4 und die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge5 durch die Einführung von Rechtsvorschriften für die Projektfinanzierung zu verbessern und zum Wachstumspotential des Landes beizutragen; hervorzuheben, dass die Schaffung eines gesunden, stabilen und vorhersehbaren Investitionsklimas eine wichtige Voraussetzung für die Anziehung ausländischer Investitionen in die Ukraine ist, und die ukrainische Regierung eindringlich aufzufordern, die Umsetzung ihrer geplanten Rechts- und Justizreformen fortzuführen und noch ungelöste Probleme wie die Mehrwertsteuerrückerstattung und Exportkontrollen vorrangig zu behandeln; die Mitgliedstaaten, die über erfahrene Beamte mit den entsprechenden Sprachkenntnissen verfügen, aufzufordern, Partnerschaftsabkommen zu schließen, um ihre ukrainischen Kollegen in Bezug auf den gemeinschaftlichen Besitzstand der Europäischen Union besser beraten zu können;
- g) auf die Notwendigkeit hinzuweisen, einen stabilen ordnungspolitischen Rahmen festzulegen, der die Schaffung einer auf dem Schutz des Eigentumsrechts basierenden wettbewerbsfähigen Marktwirtschaft als einen Faktor gewährleistet, der untrennbar mit der europäischen Perspektive der Ukraine verbunden ist;
- h) die Gründung der "Interagency Commission on Combating Illegal Acquisitions and Seizures of Enterprises" (behördenübergreifende Kommission zur Bekämpfung des illegalen Erwerbs und der widerrechtlichen Inbesitznahme von Unternehmen) zu begrüßen; die Regierung zu ermutigen, im Rahmen der erforderlichen Reformen des Gesellschaftsrechts und des Justizwesens konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahr des illegalen Erwerbs und der widerrechtlichen Inbesitznahme von Unternehmen zu bannen;
- i) einen konkreten Plan für die allmähliche Errichtung einer weit reichenden und umfassenden Freihandelszone festzulegen, die auf einer gemeinsamen ordnungspolitischen Grundlage basiert und die fast den gesamten Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen der Europäischen Union und der Ukraine abdeckt; alle Parteien aufzufordern, landwirtschaftliche Erzeugnisse so weit wie möglich einzuschließen; in diesem Zusammenhang zu betonen, dass es wichtig ist, weitere Fortschritte bei ordnungspolitischen Reformen zu erzielen, insbesondere in den Bereichen Wettbewerbspolitik, staatliche Beihilfen, öffentliches Beschaffungswesen, Steuerwesen und Rechte des geistigen Eigentums;
- j) die wichtige Rolle der Ukraine bei der Gewährleistung der Energiesicherheit der Europäischen Union vollumfänglich zu berücksichtigen und der Tatsache gebührend Rechnung zu tragen, dass die vollständige Kontrolle der Ukraine über ihre Energiesicherheit direkt mit ihrer politischen Stabilität und ihrem Wohlstand verknüpft ist;
- k) daher darauf zu drängen, dass der Energiesektor der Ukraine völlig im Einklang mit den Grundsätzen der Marktwirtschaft und der Transparenz steht, insbesondere was die Preise, den Netzzugang und die Effizienz betrifft; die rasche Integration der Ukraine in die europäische Energiegemeinschaft zu fördern; festzustellen, wie wichtig es ist, dass die Ukraine den Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft unterzeichnet; in diesem Zusammenhang darauf zu drängen, dass das Verfahren zur Evaluierung der nuklearen Sicherheit aller in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke in der Ukraine im Einklang mit dem Arbeitsprogramm der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Nukleare Sicherheit beschleunigt wird; die Diversifizierung der ukrainischen Ressourcen zu unterstützen, beispielsweise durch den Zugang zu Direktlieferungen aus Zentralasien; ihre strategische Rolle als ein Transitland für die Versorgung der Europäischen Union mit Öl und Gas zu stärken, beispielsweise durch die Unterstützung der Umkehrung der Ölpipeline Odessa-Brody und durch die Befürwortung ihrer Verlängerung in die Europäische Union; zu betonen, dass die Ukraine in die Entwicklung des Nabucco-Gaspipelineprojekts eingebunden werden muss, um den Energiekorridor Kaspisches Meer - Schwarzes Meer- EU zu vervollständigen und das ukrainische Stromnetz an das UCTE-Netz anzuschließen; auf eine Stärkung der Energiezusammenarbeit innerhalb der GUAM zu drängen;
- l) zu betonen, wie wichtig eine nachhaltige Energiestrategie für die Ukraine ist; darauf hinzuweisen, dass die Ukraine angesichts der Erfahrungen mit der nuklearen Katastrophe von Tschernobyl und den Problemen einer zunehmenden Importabhängigkeit und den Herausforderungen des Klimawandels erhebliche Anstrengungen in den Bereichen Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen unternehmen muss; darauf aufmerksam zu machen, dass die Ukraine weltweit zu den Ländern mit der größten Energieineffizienz gehört und dass das Land seinen internen Energiebedarf durch die Erzielung von durchschnittlichen Effizienzstandards decken könnte; eine technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Ukraine auf diesem Gebiet und die Aufnahme dieser Zusammenarbeit in das neue verbesserte Abkommen zu fordern;
- m) das Potenzial der Ukraine als ein Partner von zentraler Bedeutung bei der Steuerung der Migrationsströme und der Überwachung der Grenzen zu stärken; weitere gemeinsame Schritte bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität ins Auge zu fassen, wobei der Ukraine eventuell ein "privilegierter Status" in Bezug auf Europol gewährt werden könnte; eine wirksame Umsetzung der Abkommen über Visaerleichterungen und Rückübernahme zu gewährleisten; das Ziel, eine Regelung für das visafreie Reisen einzuführen, und die dafür erforderlichen Maßnahmen vorzusehen;
- n) die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Ukraine in Umweltfragen zu vertiefen und die Fähigkeit der Ukraine zu stärken, Probleme in den Bereichen Luft- und Wasserqualität, Abfallbewirtschaftung, Naturschutz und Strahlenverseuchung zu lösen, von denen einige starke grenzübergreifende Auswirkungen haben; der Ukraine technische und finanzielle Unterstützung bei der schrittweisen Annäherung an den gemeinschaftlichen Besitzstand der Europäischen Union im Bereich Umwelt und an die auf dem internationalen Umweltrecht, einschließlich des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen von Espoo und des Berner Übereinkommens zur Erhaltung der europäischen freilebenden Tiere und wildwachsenden Pflanzen und ihrer natürlichen Lebensräume, basierenden Umweltnormen zu leisten; die Einrichtung eines uneingeschränkt einsatzfähigen und nachhaltigen Mechanismus zur Förderung des Bewusstseins für die Umwelt und den Umweltschutz ins Auge zu fassen, der ein Forum für die Zusammenarbeit zwischen der Regierung, der Zivilgesellschaft/NRO und dem privaten Sektor in den östlichen Nachbarstaaten der Europäischen Union bereitstellt;
- o) die politische Führung der Ukraine aufzufordern, die einschlägigen Bestimmungen des Kyoto-Protokolls zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen umzusetzen, insbesondere unter Berücksichtigung der beträchtlichen Möglichkeiten, die der Ukraine offen stehen, um die im Protokoll vorgesehenen flexiblen Mechanismen zu nutzen; gemeinsame Maßnahmen der Europäischen Union und der Ukraine in Bezug auf die Zukunft des Kyoto-Protokolls zu unterstützen;
- p) für die Beteiligung der Ukraine an Agenturen und Programmen der Gemeinschaft Sorge zu tragen, um den Zugang ihrer politischen Entscheidungsträger und Experten zu den europäischen Netzen zu verbessern; die Möglichkeiten für direkte Kontakte zwischen den Menschen, insbesondere für die Akteure der Bürgergesellschaft, Studenten und Wissenschaftler, zu verbessern und auszuweiten; die Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem Siebten Forschungsrahmenprogramm zu verstärken und die Arbeit an der Einrichtung/Entwicklung eines strukturierten Dialogs EU-Ukraine über Forschung, Technologie und Raumforschung fortzusetzen;
- q) darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union im Jahre 2004 und im Jahre 2007 beigetreten sind, eine aktive Rolle bei der Annäherung der Ukraine an die Europäische Union spielen sollten, indem sie es der Ukraine gestatten, von ihren Erfahrungen mit Reformen zu profitieren;
- 17. ersucht den Rat und die Kommission, seine zuständigen Gremien regelmäßig und eingehend über die Fortschritte bei den Verhandlungen zu unterrichten;
- 18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und der Kommission und der Werchowna Rada, der ukrainischen Regierung und dem Staatspräsidenten der Ukraine zu übermitteln.
- 1 ABl. C 247 E vom 6.10.2005, S. 155.
- 2 ABl. C 293 E vom 2.12.2006, S. 307.
- 3 ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 312.
- 4 ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 1.
- 5 ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 114.