Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt über den Sitz des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt
Der Bundesrat hat in seiner 902. Sitzung am 2. November 2012 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 18. Oktober 2012 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.