Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt über den Sitz des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 198. Sitzung am 18. Oktober 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses - Drucksache 17/11035 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt über den Sitz des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt - Drucksache 17/10756 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 08.11.12 Erster Durchgang: Drs. 475/12 (PDF)