Der Bundesrat hat in seiner 804. Sitzung am 15. Oktober 2004 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Das "Galileo Joint Undertaking" ermittelt zurzeit den Betreiber von Galileo in einem Ausschreibungsverfahren. Er wird eine Konzession für voraussichtlich 20 Jahre erhalten. Dabei geht es um eine Milliarden-Investition und eine staatliche Finanzierung ebenfalls in Milliardenhöhe. Die wirtschaftliche Nutzung durch Partnerunternehmen wird dabei bevorzugt am Ort der Betreibergesellschaft und des Missionskontrollzentrums entstehen. Die Erwartungen an die erzielbaren Arbeitsplätze sind hoch. Deutschland sollte alles daransetzen, diesen Erwartungen gerecht zu werden.
Der Konzessionär steht unter der Kontrolle einer Aufsichtsbehörde, die Anfang 2005 errichtet wird. Die Aufsichtsbehörde wird Eigentümerin des Galileo-Systems sein. Sie wird auch die öffentlichen Mittel für Galileo verwalten und soll über ein weit gehendes Budgetrecht verfügen.
- 2. Vor diesem Hintergrund betont der Bundesrat die Bedeutung der erzielten Fortschritte, die bei der Realisierung von Galileo während der letzten Jahre gemacht wurden. Er ermuntert ausdrücklich alle Beteiligten, diesen Weg fortzusetzen und alle Kraft an einen schnellen Aufbau von Galileo zu setzen.
- 3. Der Bundesrat bekräftigt seine Stellungnahme vom 1. März 2002 (BR-Drucksache 147/02(Beschluss) ), mit der er den Aufbau des Satellitennavigationssystems Galileo begrüßt und die Bundesregierung aufgefordert hat, sich nachhaltig für eine starke Beteiligung Deutschlands, auch deutscher Unternehmen, bei der Realisierung und dem Betrieb von Galileo einzusetzen.
- 4. Der Bundesrat schätzt unverändert die strategische und kommerzielle Bedeutung von Galileo als sehr hoch ein. Ein eigenständiges Satellitensystem ist der notwendige Ansatz für die Lösung vieler drängender politischer Fragen, beginnend bei Fragen der Verkehrsführung über die Umweltbeobachtung, dem Rettungswesen bis zum Freizeitbereich und dem Vermessungswesen.
- 5. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung nachhaltig auf, sich weiterhin intensiv für die Verwirklichung von Galileo und für eine - bezogen auf sein finanzielles Engagement - angemessene Beteiligung Deutschlands einzusetzen.
Dies gilt auch für die Einhaltung des "Geographical Returns".
- 6. Die Bundesregierung wird gebeten, bei der Gestaltung der Finanzierung von Galileo das fortgeschrittene Stadium zu berücksichtigen und durch eine konstruktive Haltung den Weg für eine schnelle Realisierung von Galileo freizumachen.
- 7. Die Bundesregierung wird ersucht,
- - politische und wirtschaftliche Interessen Deutschlands bei der Konzessionsvergabe zu unterstützen und für einen Sitz der "Galileo Operating Company" in Deutschland zu werben,
- - sich dafür einzusetzen, dass die Missionskontrolle und der Langzeitbetrieb durch die in Deutschland befindlichen Missionszentren erfolgt und
- - damit verbunden dafür einzutreten, dass die Aufsichtsbehörde in Deutschland angesiedelt wird, um nachhaltig und positiv auf Standortentscheidungen für Deutschland einwirken zu können.
- 8. Der Verordnungsvorschlag steht unter dem Vorbehalt der noch zu verabschiedenden Finanziellen Vorausschau 2007 bis 2013.
- 9. Der vorgeschlagene öffentliche Finanzierungsbeitrag in Höhe von 1 Milliarde Euro basiert auf einer Schätzung. Genauere Zahlen zur Bestimmung des öffentlichen Beitrags sind vom federführenden Ressort frühestens bis Mitte Oktober angekündigt worden. Der Bundesrat behält sich vor, nach einer Konkretisierung des Finanzrahmens erneut Stellung zu nehmen.