Vorschlag des Ständigen Beirates 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen des öffentlichen Dienstrechts (Strukturreformgesetz - StruktRefG)
Der Ständige Beirat schlägt vor, dass der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf unter Berufung auf Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme verlangt.
Begründung
Der umfangreiche Gesetzentwurf enthält eine grundlegende Neuordnung des gesamten öffentlichen Dienstrechts. Diese reicht von der Modernisierung und Deregulierung statusrechtlicher Vorgaben wie etwa der Öffnung der Laufbahngruppen bis zu einem Systemwechsel bei den Bezahlungsstrukturen entsprechend der Tarifeinigung vom 09.02.2005 verbunden mit einer Neuordnung des Versorgungsrechts.
Daraus ergibt sich ein erheblicher Beratungsbedarf, der eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme erforderlich macht.