Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen - Haushaltsführung 2016
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1102 Titel 636 12 - Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die RV - bis zu einer Höhe von 14.000 T€

Bundesministerium der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär Berlin, 14. Oktober 2016

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung nach Artikel 112 Grundgesetz erteilt hat, bei Kapitel 1102 Titel 636 12 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 14.000 T€ zu leisten.

Die höheren Erstattungen des Bundes für die Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgrund der Überführung von Rentenansprüchen aus den Zusatzversorgungssystemen in die RV ergeben sich daraus, dass der Anstieg der Rentenanpassung im Beitrittsgebiet zum 1. Juli 2016 deutlich höher war als im Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung erwartet. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 15 AAÜG.

Auf die Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn