Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit "Bessere Rechtsetzung 2007" (15. Bericht) KOM (2008) 586 endg.; Ratsdok. 13631/08

Europäische Kommission Brüssel, den 17. Juni 2009
Vizepräsidentin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,

ich danke Ihnen für die Stellungnahme des deutschen Bundesrates zu dem Bericht der Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (15. Bericht "Bessere Rechtsetzung") Dok. KOM (2008) 586. *

Die Kommission begrüßt es, wenn sich die nationalen Parlamente zu ihren Vorschlägen äußern und so dazu beitragen, den Prozess der Politikgestaltung zu verbessern. Gerne greife ich Ihre Bemerkungen auf und hoffe, dass Ihnen die beigefügte Antwort der Kommission nützliche Anregungen für Ihre weiteren Beratungen geben kann.

Ich freue mich darauf, unseren politischen Dialog in Zukunft noch zu vertiefen und verbleibe


mit freundlichen Grüßen
Margot Wallström

Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgium.

Telephone: (32-2) 299 11 11.

Europäische Kommission Brüssel, Mai 2009

Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM (2008) 586 - Bericht der Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit (15. Bericht "bessere Rechtsetzung")

Die Europäische Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme vom 3. April 2009 zu dem Bericht über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit im Jahr 2007.

Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Anwendung der beiden Grundsätze gewünscht wird, beispielsweise durch Auflistung der Fälle, in denen die in der Vorbereitungsphase geäußerten Einwände im Hinblick auf das Subsidiaritäts- oder Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht aufgegriffen wurden. Die Kommission stimmt darin überein, dass solche Beispiele wegen der unterschiedlichen Auslegung ein und derselben Grundsätze durch verschiedene Akteure von besonderem Interesse sind. Kollidierende Auffassungen machen deutlich, welche echten Herausforderungen mit der Einführung dieser Prinzipien verbunden sind. Der Bericht für das Jahr 2007 enthielt effektiv mehrere Beispiele, die in diese Kategorie fallen, auch wenn dies nicht ausdrücklich hervorgehoben wird. Das beste Beispiel ist der Aktionsplan zur Gewährleistung eines wirksamen konsularischen Schutzes in Drittländern. Wie in dem Bericht festgestellt wird, wurde die Notwendigkeit eines Tätigwerdens auf EUEbene von der Kommission überprüft und letztlich ein nicht ganz so ehrgeiziges Konzept vorgeschlagen. Aber bereits bei dessen Annahme war sich die Kommission darüber im Klaren, dass selbst dieser verschlankte Ansatz auf den Widerstand einiger Mitgliedstaaten stoßen würde, nach deren Auffassung die Kommission überhaupt keinen Vorschlag im Bereich des konsularischen Schutzes unterbreiten sollte. Die Kommission teilte diesen Standpunkt nicht und beschloss, den Vorschlag weiterzuverfolgen und die divergierenden Auffassungen zum Subsidiaritätsprinzip in der dem Aktionsplan beigefügten Folgenabschätzung offen darzulegen. Vergleichbare Fälle hat es auch 2008 gegeben und die Kommission wird sich bemühen, diese im nächsten Bericht entsprechend herauszustellen.

Wie der Bundesrat bemerkt, sind gemäß Ziffer 4 des Protokolls Nr. 30 die "qualitativen oder - soweit möglich - quantitativen Kriterien anzugeben, auf denen die Feststellung beruht dass ein Gemeinschaftsziel besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden kann". Die Kommission ist sich dessen bewusst, dass die Quantifizierung eine große Herausforderung für die Subsidiaritätskontrolle sowie generell für die Folgenabschätzung darstellt. Sie bemüht sich ständig um weitere Fortschritte in diesem Bereich, schätzt aber die Schwierigkeiten und Beschränkungen realistisch ein. Ein wichtiger Schritt auf diesem Wege war die jüngste Überarbeitung der Leitlinien für Folgenabschätzungen. Diese enthalten nun eine Reihe spezifischer und operativer Fragen, der eine besser strukturierte Analyse der Subsidiarität erleichtern. Die beiden folgenden der neu hinzugefügten Fragen könnten die Anwendung quantitativer Indikatoren ermöglichen:

Die Kommission stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass die Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen von Folgenabschätzungen nicht von der Verpflichtung befreit, in der Begründung eines Rechtsetzungsvorschlags darzulegen, wie die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit eingehalten werden. Daher wird die Kommission wie bisher alle einschlägigen Überlegungen zur Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sowohl in dem Rechtsetzungsvorschlag selbst als auch - soweit vorhanden - in der Folgenabschätzung aufführen.

Zur Forderung des Bundesrates nach einer substanzielleren Analyse der Stellungnahmen der nationalen Parlamente zur Einhaltung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist festzustellen, dass der vorliegende Bericht darauf eingeht wie die Subsidiaritätskontrolle nicht nur von den nationalen Parlamenten, sondern auch vom Europäischen Parlament, dem Rat, dem Ausschuss der Regionen und dem Gerichtshof gehandhabt wurde. Ziel des Berichtes ist eine ausgewogene Analyse dessen wie das Subsidiaritätsprinzip von den verschiedenen Akteuren angewandt wurde; daher werden vergleichbare Einzelheiten berücksichtigt. Sollten die Verträge in Bezug auf die Mechanismen zur Subsidiaritätskontrolle geändert werden, wird die Kommission ihre Berichtserstattungsmethoden selbstverständlich überprüfen.