Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 29. November 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 19/6138 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung - Drucksache 19/4467 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 21.12.18 Erster Durchgang: Drucksache. 384/18 (PDF)