Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 170. Sitzung am 20. Juni 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/9644 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie - Drucksache 016/3440 - unverändert angenommen.