Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung

Der Bundesrat hat in seiner 847. Sitzung am 19. September 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 19. Juni 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.