Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 169. Sitzung am 19. Juni 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/9639 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung - Drucksache 016/8839 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.