Beschluss des Bundesrates
Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Beitragssatzanpassung
Der Bundesrat hat in seiner 973. Sitzung am 14. Dezember 2018 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. November 2018 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.