Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 172. Sitzung am 26. Juni 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/9759 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes - Drucksache 016/5052 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
In § 21 Abs. 3 Nr. 1 und 2 wird jeweils das Wort "sieben" durch das Wort "fünf" ersetzt.