Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus folgendem Grund zu verlangen:
Für den Bund werden im Rahmen des Klimapakets 2030 erhebliche Mehreinnahmen prognostiziert, während Länder und Gemeinden ausschließlich finanzielle und administrative Mehrbelastungen tragen werden.
Für den Bundesrat stellen die Klimaschutzmaßnahmen ein Paket dar, aus dem nicht einzelne Maßnahmen isoliert betrachtet werden können, zumal Mehrsteuern für den Bund mit geringeren Steuereinnahmen von Ländern und Gemeinden korrespondieren können.
Der Bundesrat fordert, dass die finanziellen Auswirkungen angemessen auf die staatlichen Ebenen verteilt werden.