Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2007 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (KOM (2007) 0114 - C6-0160/2007 - 2007/0040(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 313355 - vom 22. August 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. Juli 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates und der Kommission (KOM (2007) 0114)1,
- in Kenntnis des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit mit der Republik Aserbaidschan (8924/2004),
- gestützt auf Artikel 44 Absatz 2, Artikel 47 Absatz 2, letzter Satz und die Artikel 55, 57 Absatz 2, 71, 80 Absatz 2, 93, 94, 133 und 181a sowie Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 3 des EG-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 101 Absatz 2 des Euratom-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0160/2007),
- gestützt auf Artikel 51, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0255/2007),
1. stimmt dem Abschluss des Protokolls zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Aserbaidschan zu übermitteln.