Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 43. Sitzung am 29. Juni 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/1979 - den von der Bundesregierung eingebrachten

unverändert angenommen.