Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2015: Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1001 Titel 636 01 Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte - bis zur Höhe von 9.600 T€

Bundesministerium der Finanzen
Berlin, 3. Dezember 2015
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1001 Titel 636 01 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 9.600 T€ zu leisten.

Der Mehrbedarf an Bundesmitteln beruhe insbesondere zum einen auf der höheren Rentenanpassung (2,1 % statt ursprünglich 1,6 %) sowie zum anderen auf dem stärker als erwarteten Rückgang der Beitragseinnahmen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 78 ALG.

Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn