Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes und zur Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
Der Bundesrat hat in seiner 889. Sitzung am 4. November 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. September 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.