Unterrichtung durch die Bundesregierung
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 78 Absatz 1 des Eisenbahnregulierungsgesetzes Bahn 2017: Wettbewerbspolitische Baustellen

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Berlin, 9. August 2017
Parlamentarischer Staatssekretär

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Monopolkommission erstellt alle 2 Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung des Wettbewerbs im Bereich der Eisenbahnen beurteilt und die Anwendung der Vorschriften des Eisenbahnrechts würdigt.

Beigefügt erhalten Sie nunmehr das Gutachten*, das die Monopolkommission der Bundesregierung am 03. August 2017 übergeben hat.

Nach § 78 Absatz 2 Eisenbahnregulierungsgesetz wird das Gutachten den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Enak Ferlemann

* wird als Bundestags-Drucksache 18/13290 verteilt