Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV) - Antrag des Landes Baden-Württemberg -
Punkt 25 a) der 973. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2018
Der Bundesrat möge für den Fall der Nichtzuleitung des Verordnungsentwurfs folgende Entschließung fassen:
Der Bundesrat spricht sich für eine Weiterentwicklung der Kennzeichnung besonders schadstoffarmer Fahrzeuge aus. Er fordert die Bundesregierung auf, zeitnah eine einfache und zeitgemäße Kennzeichnung für besonders schadstoffarme Fahrzeuge zu entwickeln, die den datenschutzrechtlichen Regelungen gerecht wird. Eine solche Kennzeichnung soll einen rechtssicheren und unbürokratischen Vollzug von möglichen Verkehrslenkungsmaßnahmen gewährleisten.