929. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2014
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesem keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:
Verfassungsbeschwerde der Religionsgemeinschaft "Jehovas Zeugen in Deutschland Körperschaft des öffentlichen Rechts"
gegen die Versagung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Wege der sogenannten Zweitverleihung in der Freien Hansestadt Bremen (Ablehnung eines entsprechenden Gesetzentwurfs des Senats der Freien Hansestadt Bremen - Drucksache 17/819 - durch die Bremische Bürgerschaft am 12. Mai 2011,
wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 3 Absatz 1, 3, Artikel 4 Absatz 1, 2 GG in Verbindung mit Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 5 Satz 2 WRV, Artikel 19 Absatz 4 bzw. Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 GG (Justizgewährungsanspruch gegenüber der öffentlichen Hand, Recht auf ein faires und zügiges Verfahren) sowie aus Artikel 103 Absatz 1 GG bzw. Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 GG - Rechtsstaatsprinzip (Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs)
mittelbar gegen Artikel 61 Satz 2 LV-Bremen
- 2 BvR 1282/11 -