Der Deutsche Bundestag hat in seiner 128. Sitzung am 15. November 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Haushaltsausschusses - Drucksache 19/15132 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 - Drucksachen 19/14246, 19/15084 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 06.12.19
Erster Durchgang: Drucksache. 466/19 (PDF)
1. In Artikel 1 werden die Wörter "minus 7 507 007 683 Euro" durch die Wörter "minus 7 780 858 166 Euro" ersetzt.
2. Artikel 2 wird wie folgt gefasst:
"Artikel 2
Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Das Finanzausgleichsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
- a) In Absatz 1 wird die Angabe "52,80864227" durch die Angabe "52,81398351" und die Angabe "45,541378" durch die Angabe "45,007254" ersetzt.
- b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
(2) Die im Folgenden genannten Beträge verändern die Anteile des Bundes, der Länder und Gemeinden nach Absatz 1:
Kalenderjahr Bund Länder Gemeinden 2020 minus 11 761 856 907 Euro 7 998 074 350 Euro 3 763 782 557 Euro 2021 minus 11 106 407 683 Euro 7 431 407 683 Euro 3 675 000 000 Euro ab 2022 minus 9 331 407 683 Euro 6 931 407 683 Euro 2 400 000 000 Euro". - c) Absatz 4 wird aufgehoben.
2. In § 11 Absatz 3 wird
- die Angabe "95 760 000 Euro" durch die Angabe "50 920 000 Euro",
- die Angabe "64 512 000 Euro" durch die Angabe "34 304 000 Euro",
- die Angabe "160 776 000 Euro" durch die Angabe "85 492 000 Euro",
- die Angabe "94 248 000 Euro" durch die Angabe "50 116 000 Euro" und
- die Angabe "88 704 000 Euro" durch die Angabe "47 168 000 Euro" ersetzt."