Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 73. Sitzung am 4. Dezember 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/3440 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - Drucksache 18/3321 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 26.12.14
Initiativgesetz des Bundestages

1. Dem Artikel 1 wird folgende Nummer 3 angefügt:

"3. § 100 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 2
Inkrafttreten