Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Expertengruppen der Kommission im Rahmen des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport (2011 - 2014))
Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) ist um die Expertengruppen der Kommission
a) "Good Governance im Sport"
b) "Allgemeine und berufliche Bildung im Sport"
c) "Sport, Gesundheit und Beteiligung"
d) "Sportstatistik" sowie
e) "Nachhaltige Finanzierung des Sports"
im Rahmen des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport (2011 - 2014)1 ergänzt worden. Diese Expertengruppen ersetzen und strukturieren die mit Beschluss des Bundesrates in seiner 873. Sitzung am 9. Juli 20102 eingesetzten Arbeitsgruppen der Kommission inhaltlich neu.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Gruppen je eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.
1. Entschl. v. 01.06.2011, ABl. C 162 v. 01.06.2011, S. 1 (vgl. AE-Nr. 110034)