Der Bundesrat hat in seiner 974. Sitzung am 15. Februar 2019 beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Wald und damit zugleich die Forstwirtschaft im laufenden Jahr durch klimawandelbedingte Extremwetterereignisse dramatische Schäden erlitten haben und einer wirksamen Unterstützung zu deren Behebung bedürfen.
- 2. Der Bundesrat begrüßt die durch die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft am 13. November 2018 angekündigte Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) um einen neuen Fördergrundsatz von "Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald". Er hält die avisierten Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren allerdings für in keiner Weise hinreichend, um dem extremen Schadensausmaß gerecht zu werden. Diese Höhe würde auf Jahr und Hektar bezogen weniger als einen Euro ausmachen.
- 3. Angesichts der im Raum stehenden Schadenshöhe bittet der Bundesrat zwecks wirksamer Unterstützung notwendiger Maßnahmen um die hinreichende Ausstattung einer entsprechenden Förderung. Im Hinblick auf die gesamtgesellschaftliche Bedeutung und Dimension der Aufgabe bittet der Bundesrat um Prüfung, inwieweit dies in Form eines Bundesprogramms ausgestaltet werden kann.
- 4. Der Bundesrat betont, dass es sich hierbei um eine Förderung handelt, die nicht zur Kompensation von Einkommensverlusten, sondern gezielt für Maßnahmen aufgewendet wird, die einen Nutzen für den Wald selbst und damit auch für die Erfüllung der waldgesetzlichen Aufgaben und der Allgemeinheit entfalten. Insbesondere soll die Förderung dazu dienen, klimastabile Wälder zu entwickeln, die auch all ihre gesellschaftlichen und ökologischen Funktionen optimal erfüllen.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, zeitnah zu prüfen, inwieweit angesichts der Dimension der Schadenshöhe eine finanzielle Hilfe aus Mitteln des Solidaritätsfonds der Europäischen Union beantragt werden kann.
- 6. Der Bundesrat stellt fest, dass die bereits bestehende steuerliche Entlastungsmöglichkeit für eine außerordentliche Holznutzung ( § 34b Absatz 3 EStG) den aufgrund der dramatischen Schäden zu erwartenden Folgekosten für Wiederaufforstung und dem Nutzungsverlust der betroffenen Waldbesitzer nicht ausreichend Rechnung trägt. Daher bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zeitnah weitere steuerliche Erleichterungen für die Waldbesitzer zu schaffen. Insbesondere sollte von der Verordnungsermächtigung in § 34b Absatz 5 EStG Gebrauch gemacht werden, um die Besteuerung mit einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes und eine Vorratsbewertung zu ermöglichen. Der Bundesrat hält es zudem für erforderlich, auch nichtbuchführungspflichtige Forstbetriebe zu entlasten, zum Beispiel durch eine Erhöhung der Betriebsausgabenpauschale.
- 7. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit weitere Unterstützungsaktivitäten, wie beispielsweise angesichts aktueller Ausbreitungs- und Einschleppungsgefahren von Schaderregern durch Importe, amtlich verfügte Phytosanitärmaßnahmen in Form eines Entrindungsgebots für potenziell mit hier nicht heimischen Schaderregern infiziertem Importholz ergriffen werden sollten.