Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus und zur Einrichtung eines Zirkuszentralregisters

Der Bundesrat hat in seiner 792. Sitzung am 17. Oktober 2003 beschlossen, die nachstehende Entschließung zu fassen:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,

Begründung

Wildtiere sind nicht domestiziert und stellen daher häufig besonders hohe Ansprüche an ihre Unterbringung, Ernährung und Pflege, sowie an die Sachkunde des Halters.

Bei einigen Tierarten können diese Ansprüche in einem reisenden Zirkus schon im Grundsatz nicht erfüllt werden, denn

Die Folgen für die Tiere sind schwerwiegend und zeigen sich oft in Verhaltensstörungen, Erkrankungen, aber auch in Todesfällen.

Besonders betroffen sind Affen, Elefanten und Großbären: Affen und Elefanten verfügen über ein hochkomplexes Sozialverhalten, weit entwickelte kognitive Fähigkeiten und haben besondere Klimaansprüche. Großbären zeigen ein sehr vielfältiges arttypisches Verhalten (z.B. Klettern, Schwimmen, Graben) und sind von großer Körperkraft. Die Erfahrung zeigt, dass schon allein diese Punkte eine tiergerechte Haltung dieser Arten in der Praxis im Zirkus unmöglich machen.

Auf der Vollzugsebene ist die Problematik nicht lösbar. Eine Verweigerung einer Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes ist nur im Einzelfall anwendbar, aber zur generellen Regelung von Missständen nicht geeignet. Ebenso wenig lassen sich bei bestimmten Tierarten grundlegende Verbesserungen der Tierhaltung über Verfügungen nach § 16 des Tierschutzgesetzes praktisch durchsetzen. Und auch die Wegnahme und anderweitige Unterbringung von Tieren scheitert meist, selbst in akuten Fällen, in denen Tiere offenkundig schwer leiden oder bereits zu Schaden gekommen sind, weil gerade für die aufwändig zu haltenden Wildtierarten Aufnahmekapazitäten in geeigneten Einrichtungen wie Zoos oder Auffangstationen fehlen.

Bemühungen um eine Verbesserung der Auffangmöglichkeiten machen wenig Sinn, solange nicht gleichzeitig verhindert wird, dass ständig neue Wildtiere in den Zirkus gelangen, die dann mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder zum "Notfall" werden. Auch das Einschläfern von Zirkustieren, die haltungsbedingte Leiden oder Schäden aufweisen und nicht anderweitig untergebracht werden können kann nur im Ausnahmefall ethisch vertretbar sein.

Um der Problematik wirkungsvoll begegnen zu können, muss daher grundsätzlich verhindert werden, dass die Tierarten, die absehbar gefährdet sind, weiter in Zirkussen gehalten werden. Andere Länder sind diesen Schritt längst gegangen.

Die zentrale Erfassung aller Wanderzirkusse muss endlich durch Rechtsverordnung geregelt werden, weil dies für eine wirkungsvolle Länder übergreifende Überwachung unabdingbar ist. Gleichzeitig ist eine Kennzeichnung und Erfassung der Tiere notwendig, um den derzeitigen Tierbestand den einzelnen Unternehmen eindeutig zuordnen zu können. Kostenaufwändige Kontrollen und Verwaltungsmaßnahmen ändern sonst weiterhin kaum die Lebenssituation betroffener Tiere.