Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem geänderten Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss - im Namen der Europäischen Gemeinschaft - des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (8174/2006 - KOM (2005) 0503 - C6-0130/2006 - 2003/0197(CNS)) (Verfahren der Konsultation - erneute Konsultation)
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Entwurfs des Rates (8174/2006),
- in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM (2005) 0503)1,
- unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 13. Januar 20042,
- gestützt auf Artikel 62 Nummer 2, Artikel 63 Nummer 3 und die Artikel 66, 179 und 181a in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,
- vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags erneut konsultiert (C6-0130/2006),
- gestützt auf Artikel 51, Artikel 43 Absatz 1, Artikel 55 Absatz 3 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0214/2006),
1. stimmt dem Abschluss des Zusatzprotokolls zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
1 Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
2 ABl. C 92 E vom 16.4.2004, S. 75.