Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs (Neufassung) KOM (2010) 505 endg.; Ratsdok. 14355/10
Der Bundesrat hat in seiner 876. Sitzung am 5. November 2010 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Bundesrat lehnt die in dem Verordnungsvorschlag vorgesehene Möglichkeit zur Änderung oder Ergänzung der Anhänge der Verordnung nach Artikel 290 AEUV im Wege delegierter Rechtsakte durch die Kommission ab.
Nach Artikel 290 AEUV dürfen sich delegierte Rechtsakte nur auf die Änderung oder Ergänzung nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsakts beziehen. In den Anhängen des Verordnungsvorschlags sind jedoch maßgebliche statistische Daten geregelt. Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte der gesamten Anhänge umfasst somit die Möglichkeit einer weitgehenden Änderung der zu Grunde liegenden Güterkraftverkehrsstatistik. Die vorgesehene Delegation würde somit zu Lasten der betroffenen Wirtschaft maßgebliche Änderungen ermöglichen. Da es sich somit um eine Änderung oder Ergänzung wesentlicher Vorschriften der Verordnung handeln würde, ist die Delegation mit Artikel 290 AEUV nicht vereinbar.