Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung am 18. Juni 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/13435 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes - Drucksache 016/12586 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 wird wie folgt geändert:


Fristablauf: 10.07.09
Erster Durchgang: Drucksache. 181/09 (PDF)