Der Deutsche Bundestag hat in seiner 61. Sitzung am 8. November 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 19/5592 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) Nr. 2017/2402 und an die durch die Verordnung (EU) Nr. 2017/2401 geänderte Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - Drucksache 19/4460 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Artikel 4 wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 3 wird jeweils die Angabe "11" durch die Angabe "12" ersetzt.
2. Nummer 10 wird wie folgt geändert:
- a) In Buchstabe a wird die Angabe "6a" durch die Angabe "6c", die Angabe "6b" jeweils durch die Angabe "6d", die Angabe "6c" jeweils durch die Angabe "6e" und die Angabe "6d" jeweils durch die Angabe "6f" ersetzt.
- b) Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
,b) In Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 werden nach den Wörtern "des Absatzes 6c Nummer 1" die Wörter "sowie der Absätze 6d bis 6f" eingefügt.`
Fristablauf: 14.12.18
Erster Durchgang: Drucksache. 374/18 (PDF)