Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss der Kommission zur Anpassung der Richtlinie 75/324/EWG über Aerosolpackungen an den technischen Fortschritt nach Artikel 7 der Richtlinie 75/324/EWG
Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um den Ausschuss der Kommission zur Anpassung der Richtlinie 75/324/EWG über Aerosolpackungen an den technischen Fortschritt nach Artikel 7 der Richtlinie 75/324/EWG ergänzt werden.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.