Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen
Der Bundesrat hat in seiner 940. Sitzung am 18. Dezember 2015 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.