Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zum Erhalt der Förderbedingungen der Programme "Schulverweigerung - Die 2. Chance" und "Kompetenzagenturen" im Rahmen der Initiative "JUGEND stärken" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Der Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg Hamburg, den 27. September 2011

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat beschlossen, dem Bundesrat die anliegende Entschließung des Bundesrates zum Erhalt der Förderbedingungen der Programme "Schulverweigerung - Die 2. Chance" und "Kompetenzagenturen" im Rahmen der Initiative "JUGEND stärken" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit der Bitte um Beschlussfassung zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz

Entschließung des Bundesrates zum Erhalt der Förderbedingungen der Programme "Schulverweigerung - Die 2. Chance" und "Kompetenzagenturen" im Rahmen der Initiative "JUGEND stärken" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die bisherigen Finanzierungsbedingungen für die Programme der Initiative "JUGEND stärken" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu belassen, so dass die "Kompetenzagenturen" auch ab 1. Januar 2012, wie bisher, aus Mitteln des SGB II und/oder SGB III (Regelinstrumente nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 SGB III, freie Förderung über § 16f SGB II sowie Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II) mit mindestens 20% der Gesamtkosten kofinanziert werden können.

Begründung:

Um die Zielgruppe der sozial benachteiligten und häufig mehrfach beeinträchtigten Jugendlichen beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu unterstützen, ist in vielen Fällen eine individuelle Unterstützung und Begleitung erforderlich. Mit den "Kompetenzagenturen" wird dieses Angebot bereitgestellt. Die bisherige Umsetzung des Programms zeigt, dass die Zielgruppe erreicht wird, nach Angaben der ESF-Regiestelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Stand 1.10.2010) wurden seit Beginn des Programms rund 77.000 Fälle erfasst, die von den Kompetenzagenturen in Kooperation mit den Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen der Länder, den Agenturen für Arbeit sowie den Trägern der Grundsicherung betreut wurden und werden.

Aus der Programmgestaltung, die ausdrücklich die Kooperation der arbeitsmarkt- und jugendpolitischen Institutionen vorsieht und den im Rahmen von SGB II und III jeweils festgelegten Aufgaben für diese Zielgruppe ergibt sich, dass sich diese Zusammenarbeit auch bei der Finanzierung des Angebots widerspiegeln muss.

Die Bundesagentur für Arbeit hat mit dem BMAS vereinbart, im Rahmen des "Arbeitsbündnisses Jugend und Beruf" für die enge Zusammenarbeit der Rechtskreise SGB II, III und VIII zu werben. An inzwischen 20 Modellstandorten wird die rechtskreisübergreifende Aufgabenwahrnehmung erprobt mit dem Ziel, dieses Angebot ab 2012 bundesweit zu etablieren. In diesem Kontext ist die Weiterführung des Programms "Kompetenzagenturen" als wichtiger Baustein zu bewerten.

Daher muss neben der Beteiligung der Länder auch wieder die Möglichkeit eingeräumt werden, Mittel im Rahmen der oben genannten SGBII- und SGBIII-Instrumente einzusetzen.