Beschluss des Bundesrates
Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2015) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2015
Der Bundesrat hat in seiner 941. Sitzung am 29. Januar 2016 beschlossen, zu der Vorlage wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Rentenangleichung Ost-West ein wesentlicher und notwendiger Schritt im Prozess des Zusammenwachsens von Ost und West ist. Aus diesem Grunde hatte der Bundesrat wiederholt darum gebeten, diesen Prozess zügig voranzubringen.
Die Länder bedauern, dass die Bundesregierung das Angebot der Länder, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen einzusetzen, nicht angenommen hat.
Ein Vergleich der verfügbaren Standardrenten in den alten Ländern und den neuen Ländern zeigt, dass sich der Verhältniswert der Standardrente in den neuen zu demjenigen in den alten Ländern bis zum 1. Juli 2015 auf 92,6 Prozent erhöhte.
Danach muss jetzt dringend geprüft werden, ob der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Zwischenschritt für eine Teilangleichung der Renten 2017 erforderlich ist, um die Rentenangleichung zügig voranzubringen und den Angleichungsprozess abschließen zu können.
Daher erneuern die Länder ihr Angebot, in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe an der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen mitzuwirken, damit künftig mit gleicher Lebensleistung, unabhängig von der geographischen Lage des Wohnorts, auch die gleiche Rente erzielt wird.