Der Bundesrat hat in seiner 914. Sitzung am 20. September 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Beteiligung der EU an dem als Fortsetzung des gemeinsamen Programms "Eurostars" von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Programm "Eurostars 2".
- 2. Der Bundesrat hält insbesondere die vorgesehene Verbesserung der Zugänglichkeit, der Effizienz und der Wirksamkeit der Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen durch Angleichung, Harmonisierung und zeitliche Abstimmung der verschiedenen nationalen Finanzierungsmechanismen für erforderlich. Unterschiedliche Fördersätze für verschiedene Typen von Projektpartnern in den einzelnen Mitgliedstaaten haben in der Vergangenheit zu erheblichen Unsicherheiten bei deutschen Antragstellern hinsichtlich der Finanzierbarkeit der Projektanteile ihrer Partner aus anderen Mitgliedstaaten und damit zumindest zu Verzögerungen geführt. Im Sinne größtmöglicher Transparenz und Planbarkeit wäre daher die Harmonisierung der Beteiligungsregeln und insbesondere der Fördersätze in allen Mitgliedstaaten unbedingt wünschenswert.
- 3. Schwierigkeiten bis hin zur Nichtrealisierung von unter den TOP 50 gerankten Projekten haben sich in der Vergangenheit auch dadurch ergeben, dass bei den Projektaufrufen für die Vergabe der Fördermittel jeweils ein alle Projekte aus allen Mitgliedstaaten umfassendes Ranking erfolgt, die Budgets in den einzelnen Mitgliedstaaten aber auf den von dort zur Verfügung gestellten nationalen Beitrag zuzüglich des entsprechenden EU-Anteils gedeckelt sind. Dies hat wiederholt dazu geführt, dass bei Projekten deutscher Projektführer die eingeplanten Fördermittel für wichtige Projektanteile von Partnern aus anderen Mitgliedstaaten plötzlich ausgefallen sind, weil die dort zur Verfügung stehenden Mittel für höher gerankte Projekte mit Beteiligung aus diesen Mitgliedstaaten vergeben wurden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, Lösungsmöglichkeiten für diese Problemstellung in den Verhandlungen mit der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten zu diesem Programm zu entwickeln.