Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 28. Mai 2009 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 des Grundgesetzes zuzustimmen.