Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 224. Sitzung am 28. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/13095 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren - Drucksache 016/12310 - in der beigefügten Fassung angenommen.

Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Die Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

§ 78 Absatz 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch (...) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

Artikel 3
Inkrafttreten


Fristablauf: 10.07.09
Erster Durchgang: Drucksache. 065/09 (PDF)