Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe
(... StrÄndG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 224. Sitzung am 28. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/13094 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (... StrÄndG) - Drucksache 016/6268 - unverändert angenommen.

Mit Schreiben vom 11. Juni 2009 hat das Bundesministerium der Justiz auf eine Unrichtigkeit im o. g. Gesetz aufmerksam gemacht.

Der federführende Rechtsausschuss ist mit der Berichtigung einverstanden.

Somit werden in Artikel 3 des unverändert angenommenen Gesetzentwurfs die Angabe "Artikel 316b" durch die Angabe "Artikel 316c" und die Angabe "Artikel 316c" jeweils durch die Angabe "Artikel 316d" ersetzt.


Fristablauf: 10.07.09
Erster Durchgang: Drucksache. 353/07 (PDF)